BayCalc besteht aus einer Richtlinie und einem Tool zur hochschulspezifischen und umfassenden THG-Bilanzierung. Mit BayCalc können Hochschulen ihre THG-Emissionen einheitlich messen, auf dieser Basis nachvollziehbare Reduzierungsziele festlegen, wirksamere Strategien zur Reduzierung entwickeln und ihre Fortschritte bei der Zielerreichung umfassend verfolgen und darstellen.

Das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) setzt klare Vorgaben zur Erreichung der globalen Klimaschutzziele. Daraus leiten sich Klimaschutzgesetze auf Bundes- und auf Landesebene ab, wie das Klimaschutzgesetz in Bayern. Folglich wurde im Jahr 2022 der Klimaschutz als zentrale Aufgabe der Hochschulen im bayerischen Hochschulinnovationsgesetz verankert.

Die AG THG-Bilanzierung hat im Laufe des Jahres 2022 eine Richtlinie und ein Tool zur THG-Bilanzierung (BayCalc) erarbeitet. Grundlage waren die Vorarbeiten der Allianz Nachhaltige Universitäten in Österreich, in dessen Rahmen man sich schon vor einigen Jahren auf ein einheitliches Kalkulationstool (ClimCalc) geeinigt hat. In die Bilanz gehen gemäß dem Greenhouse Gas Protocol sowohl Scope 1 und Scope 2 als auch Scope 3 Emissionen ein.

Im Mai 2025 konnte schließlich die überarbeitet Version BayCalc 2.0 veröffentlicht werden.

Besonderheiten der THG-Bilanzierung an bayerischen Hochschulen

  • Abgrenzung: Einheitliche organisationale Grenzen
  • Umfang: Einheitliche operative Grenzen
  • Metrik: Einheitliche Emissionsfaktoren
  • Datengüte: Fließt in Berechnung ein
  • Vergleichbarkeit: Dual Reporting
  • Controlling: Spezifische Eingabe & Auswertung

BayCalc-Materialien

Hier finden Sie Hintergrundinformationen über die Richtlinie und das Tool für die THG-Bilanzierung der bayerischen Hochschulen sowie weitere Informationsquellen.

BayCalc Richtlinie: THG-Bilanzierung an Hochschulen

Hier finden Sie die überarbeitete Version der BayCalc-Richtlinie – erläuternd zum zu BayCalc 2.0 für die THG-Bilanzierung an bayerischen Hochschulen – Was gehört in die Bilanz?

BayCalc Tool (Version 2):
THG-Bilanzierung an Hochschulen

Hier finden Sie die Version 2.0 des BayCalc-Tools zur Berechnung der Treibhausgasemissionen für die tabellarische THG-Bilanzierung an bayerischen Hochschulen.
BayCalc Tool Version 2.0 (2025.05.05)

BayCalc Unterstützungstools

Zu typischen Problemen bei der THG-Bilanzierung wie der Abgrenzung von verbundenen Einheiten, der Wesentlichkeit und der Datenunsicherheit finden Sie hier jeweils ein Unterstützungstools. Falls eine Hochschule eine eigene Anlage mit Kraft-Wärme-Kopplung besitzt, wird hier ebenfalls in Kürze ein Unterstützungstool zur Verfügung gestellt.

Häufige Fragen zur BayCalc-Richtlinie

Sie haben Fragen zu BayCalc und der BayCalc-Richtlinie? Nachfolgend finden Sie eine Sammlung häufiger Fragen zur Anwendung des Tools. Die Antwort auf Ihre Frage ist nicht dabei? Gern können Sie uns kontaktieren.
Bitte klicken Sie auf den Pfeil, um die Antwort einsehen zu können.

Allgemeine Grundlagen der Bilanzierung

Was bedeutet Klimaneutralität im Kontext der THG-Bilanz einer Hochschule?

Klimaneutralität bedeutet, dass alle verursachten Treibhausgasemissionen vollständig vermieden, reduziert oder durch zertifizierte Kompensation ausgeglichen werden. Eine Hochschule kann sich nur als klimaneutral bezeichnen, wenn eine vollständige THG-Bilanz vorliegt, alle vermeidbaren Emissionen reduziert wurden und die restlichen Emissionen glaubwürdig kompensiert werden. Grundlage ist die Definition des IPCC und die BayCalc-Hierarchie: vermeiden – reduzieren – kompensieren.


Wie kann festgestellt werden, was in die Bilanz kommt und was nicht?

Zur Festlegung der Bilanzgrenzen gibt es zwei Ansätze: den Equity-Share-Ansatz und den Kontrollansatz.

Equity-Share-Ansatz: Hier werden einer Institution die Emissionen entsprechend ihrem Anteil am Eigentum zugerechnet. Eine Beteiligung von beispielsweise 25 % entspricht einem Anteil von 25 % an den Emissionen.

Kontrollansatz: Dieser Ansatz zieht die Bilanzgrenzen anhand der operativen Kontrolle: Eine Institution wird für Emissionen verantwortlich, wenn sie „volle Autorität hat, um ihre betrieblichen Richtlinien bei der Operation einzuführen und umzusetzen“ (WBCSD & WRI, 2004, S. 18).

Hinweis:
Gemietete Vermögensgegenstände sind nach dem Equity-Share-Ansatz aus der Treibhausgasbilanzierung ausgeschlossen, während sie beim Kontrollansatz einbezogen werden.


Welche Emissionsquellen kommen in die Bilanz?

Generell müssen alle Emissionen, die durch Abläufe und Aktivitäten einer Hochschule entstehen, in deren Treibhausgasbilanz einfließen.

Entsprechend dem GHG-Protokoll wird zwischen folgenden Emissionsarten unterschieden:
Scope 1: Direkte energiebedingte Emissionen
Scope 2: Indirekte energiebedingte Emissionen
Scope 3: Weitere indirekte Emissionen aus vor- und nachgelagerten Aktivitäten (upstream & downstream)


Können bestimmte Emissionen bei der Bilanzierung weggelassen werden?

Ja, aus Gründen der Kosten-Nutzen-Relation kann es sinnvoll sein, unwesentliche Emissionsquellen auszuschließen.

Ausschlusskriterien können sei:

  • Größenordnung
  • Einflussgrad
  • Datenverfügbarkeit
  • Relevanz

Wichtig: Die Summe der Emissionen aller ausgeschlossenen Quellen darf nicht mehr als 5 % der Gesamtemissionen betragen.

Einteilung der Emissionen nach Scopes
Was bedeuten die drei Scopes?

Die Scopes definieren die Bereiche, in denen Emissionen bilanziert werden:
Scope 1: Alle direkten Emissionen (z. B. Verbrennung fossiler Brennstoffe vor Ort).
Scope 2: Alle indirekten energiebedingten Emissionen (z. B. Bezug von Strom, Wärme oder Kälte).
• Scope 3: Alle weiteren indirekten Emissionen entlang der Wertschöpfungskette (z. B. Geschäftsreisen, Wareneinkauf, Abfallmanagement).


Was umfassen die Scope 1 Emissionen?

Scope 1 umfasst alle direkten Treibhausgasemissionen, die aus Quellen stammen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle der Hochschule befinden. Dazu zählen insbesondere:

  • Stationäre Verbrennung: Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe in Heizkesseln, Öfen oder Blockheizkraftwerken auf dem Hochschulgelände.
  • Mobile Verbrennung: Emissionen aus dem Betrieb hochschuleigener Fahrzeuge (z. B. Dienstfahrzeuge, Laboreinheiten mit Motorantrieb).
  • Prozess- und Leckageemissionen: z. B. aus Kälte- und Klimaanlagen bei der Freisetzung von Kältemitteln oder Emissionen aus Labornutzung.
  • Flüchtige Emissionen: Weitere Emissionen durch unkontrollierte Freisetzungen, etwa bei Wartungsarbeiten.

Alle diese Emissionen müssen vollständig erfasst werden, sofern sie nicht gemäß den definierten Ausschlusskriterien als unwesentlich eingestuft wurden. Die Messung erfolgt idealerweise durch direkte Verbrauchsdaten (z. B. Brennstoffmengen, Füllmengen von Kältemitteln). Falls keine direkten Messwerte vorliegen, können Emissionen über Standard-Emissionsfaktoren geschätzt werden.


Was umfassen die Scope 2 Emissionen?

Scope 2 umfasst die indirekten Emissionen, die bei der Erzeugung von Energie entstehen, welche die Hochschule für eigene und gemietete Liegenschaften in Form von Strom, Wärme, Druck oder Kühlung bezieht.

Die vorgelagerten Emissionen der Energieversorgung (von der Rohstoffgewinnung bis zum Kraftwerkstor) werden hingegen in Scope 3 bilanziert.


Wie werden Scope 2 Emissionen berechnet?

Zur Berechnung gibt es zwei Methoden:

Marktbasierte Methode (market-based): Verwendung der emissionsspezifischen Faktoren aus den individuellen Energieverträgen der Hochschule.
Standortbasierte Methode (location-based): Verwendung des durchschnittlichen Emissionsfaktors des regionalen Energiemixes.

In der Bilanzierung erfolgt ein Dual Reporting: Scope 2 Emissionen müssen sowohl markt- als auch standortbasiert ausgewiesen werden.


Welche Kategorien von Scope 3 Emissionen sind in der Bilanz zu berücksichtigen?

Berechnung nach dem Ansatz „Wiege zu Lieferantentor“ (cradle to supplier output gate) gemäß ISO 14064-1.

Relevante Kategorien für Hochschulen (aus 15 GHG-Kategorien):
• Vorleistungen für Brennstoffe/Energie
• Waren und Dienstleistungen
• Kapitalgüter
• Abfall
• Mobilität


Bilanzierung spezifischer Aktivitäten und Quellen
Wie erfolgt die Bilanzierung bei einer eigenen Photovoltaikanlagen?

Bei einer eigenen Photovoltaikanlage werden nur die direkten Emissionen im Scope 1 berücksichtigt.

  • Der Gesamtenergieverbrauch setzt sich aus selbst produzierter Energie und aus dem Netz bezogener Energie (Scope 2) zusammen.
  • Einspeisungen ins Netz sind separat zu erfassen und können als Klimaschutzbeitrag ausgewiesen werden.
  • Emissionen aus Herstellung und Installation der PV-Anlage fallen unter Scope 3 (Kapitalgüter), anteilig entsprechend dem Eigenverbrauch (z. B. 80 %).
  • PV-Anlagen auf fremden Dächern (z. B. Betreibermodelle) werden identisch bilanziert.


Wie erfolgt die Bilanzierung bei einer eigenen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage?

Bei eigener KWK-Anlage:

  • Die Emissionen werden nach der Carnot-Methode auf Strom- und Wärmeerzeugung aufgeteilt.

Bei externem Bezug von KWK-Wärme:

  • Es wird ebenfalls die Anwendung der Carnot-Methode empfohlen.
  • Notwendig sind Angaben zum KWK-Wärmeanteil, thermischer Wirkungsgrad sowie Temperaturdaten der Erzeugung.
  • Wenn diese Daten fehlen: Nutzung der Emissionsfaktoren des Lieferanten oder der Durchschnittswerte im BayCalc-Tool.


Worauf ist bei den bezogenen Waren und Dienstleistungen zu achten?

Hierunter fallen u.a. Mobiliar, Papier, Elektronik und Cloud-Dienste.

  • Emissionsberechnung nach cradle-to-gate (Materialabbau bis Werktor der Produktion).
  • Nicht alle Güter müssen berücksichtigt werden: Unwesentliche Güter/Dienstleistungen können ausgeschlossen werden.
  • Möglichst vollständige Erfassung durch Lieferantenangaben oder, falls nicht verfügbar, durch Standard-Emissionsfaktoren aus dem BayCalc-Tool oder EIO-LCA-Faktoren.


Worauf ist bei den bezogenen Kapitalgütern zu achten?

Kapitalgüter umfassen Gebäude, Fahrzeuge und große Anlagen.

  • Emissionsberechnung cradle-to-gate (Lebenszyklus-Emissionen bei Herstellung).
  • Betriebsemissionen gehören zu Scope 1 oder 2; Entsorgung in Scope 3 (Kategorie 4).
  • Life Cycle Assessment (LCA) nach DIN EN ISO 14040/14044 erforderlich.
  • Bei fehlender LCA: vereinfachte Methode mit Hauptbaumaterialien und Emissionsfaktoren.


Wie wird der Abfall bilanziert?

Erfasst werden Emissionen durch Behandlung und Entsorgung von Hochschulabfällen (z. B. Papier, Kunststoff, Chemikalien, Abwasser).
Entweder differenzierte Berechnung je Abfallart oder pauschale Berechnung anhand durchschnittlicher Emissionsfaktoren.


Wie werden Dienstreisen bilanziert?

Art des Verkehrsmittels:

  • Dienstreisen mit hochschuleigenen Fahrzeugen: Scope 1.
  • Dienstreisen mit externen Verkehrsmitteln: Scope 3.


Berechnung:

  • Direkt über Treibstoff-/Stromverbrauch (falls bekannt) oder
  • Indirekt über zurückgelegte Personenkilometer und Hauptverkehrsmittel


Datengrundlage:

  • Tatsächliche (abgerechnete) Reisen, nicht nur beantragte
  • Drittmittelfinanzierte Reisen sind einzubeziehen


Welche Aktivitäten der Studierenden werden bilanziert?
  • Emissionen durch Auslandsaufenthalte (z. B. Austauschprogramme, Summer Schools) und Exkursionen, die im engen Zusammenhang mit dem Studium stehen.
  • Grundlage ist die An- und Abreise, finanziert durch die Hochschule.


Wie geht das Pendeln in die Bilanz ein?
  • Pendeln umfasst die Mobilität von Mitarbeitern und Studierenden zwischen erstem Wohnsitz und Hochschule.
  • Pendeln zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz wird nicht berücksichtigt.

Berechnung:

  • Über Personenkilometer und Emissionsfaktor des verwendeten Hauptverkehrsmittels


Fragen zur Nutzung der BayCalc Excel Liste 2.0
Welche Systemgrenzen gelten bei der THG-Bilanzierung nach BayCalc?

BayCalc unterscheidet organisatorische, operationale und zeitliche Systemgrenzen. Organisatorisch wird entschieden, welche Einheiten (z. B. Institute, Kliniken) einbezogen werden. Operational wird bestimmt, welche Emissionen (Scope 1–3) bilanziert werden. Zeitlich ist der Bilanzzeitraum in der Regel ein Kalenderjahr. Die Systemgrenzen müssen konsistent und nachvollziehbar gewählt und dokumentiert werden.


Welche Treibhausgase werden bei BayCalc berücksichtigt?

BayCalc berücksichtigt alle vom IPCC benannten Treibhausgase: CO₂, CH₄, N₂O, HFKW, PFKW, SF₆ und NF₃. Alle Emissionen werden in CO₂-Äquivalente (CO₂e) umgerechnet. Grundlage sind die Treibhauspotenziale (GWP) aus dem IPCC-Bericht. Auch weniger bekannte Gase, z. B. aus Kältemitteln, müssen bilanziert werden, wenn sie relevant sind.


Wie wird BayCalc regelmäßig aktualisiert, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden?

BayZeN plant, BayCalc regelmäßig zu aktualisieren, indem es die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie gesetzliche Änderungen berücksichtigt. Zudem wird Feedback von Nutzern integriert, um neue Funktionen und Verbesserungen umzusetzen.


Wie wird entschieden, ob verbundene Einheiten in die Bilanz aufgenommen werden?

Eine Hochschule kann mit weiteren organisatorischen Einheiten wie Instituten, Vereinen, Kliniken oder anderen Einrichtungen mehr oder weniger eng verbunden sein. Ob und in welchem Umfang die Emissionen dieser Einheiten in die THG-Bilanz der Hochschule eingehen, hängt maßgeblich von Art und Grad der Verbindung ab.

Grundsätzlich gilt: Nur rechtlich selbstständige und operativ unabhängig arbeitende Einheiten können aus der Bilanzierung der Hochschule ausgeschlossen werden. Alle anderen Einheiten – insbesondere solche, die rechtlich oder operativ eng an die Hochschule angebunden sind – müssen vollständig oder anteilig in die Bilanz aufgenommen werden.

Für eine differenzierte Einschätzung kann das Unterstützungstool „Verbundene Einheit“ im BayCalc-Tool verwendet werden.


Können Nutzer BayCalc an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen?

BayCalc ist so konzipiert, dass es für alle Hochschulen in Bayern eine standardisierte Lösung bietet. Spezifische Anpassungen können nicht vorgenommen werden.


Welche Rolle spielt die Wesentlichkeit bei der Bilanzierung?

Nicht alle Emissionsquellen müssen vollständig erfasst werden. Emissionsquellen, die anhand der Kriterien Größenordnung, Einflussgrad, Relevanz und Datenverfügbarkeit als unwesentlich gelten, können ausgeschlossen werden – vorausgesetzt, ihre Summe macht maximal 5 % der Gesamtemissionen aus.
Zur Bewertung dient das Unterstützungstool „Wesentlichkeit“. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage von vier Kriterien:

  • Größenordnung
  • Einflussgrad
  • Datenverfügbarkeit
  • Relevanz


Welche Datenqualität ist für die Bilanzierung erforderlich?

Die Datenqualität wird anhand von Datengrundlage, Vollständigkeit und Aktualität bewertet. Daraus ergibt sich ein Unsicherheitswert zwischen 0 (sehr unsicher) und 6 (sehr sicher). Nur Daten mit einem Wert von mindestens 3 dürfen in die Bilanz eingehen. Unsicherheiten fließen über einen Korrekturfaktor in die Emissionsberechnung ein.


Wie funktioniert die Allokation bei KWK-Anlagen nach der Carnot-Methode?

Im BayCalc-Tool erfolgt die Emissionsaufteilung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gemäß der Carnot-Methode. Dabei wird der eingesetzte Brennstoff (z. B. Erdgas) energetisch auf den erzeugten Strom und die erzeugte Wärme aufgeteilt. Die Zuteilung basiert auf dem theoretisch maximal möglichen Wirkungsgrad eines Carnot-Prozesses, wobei Strom einen höheren energetischen Wert hat als Wärme.

Das Tool berücksichtigt dabei:

  • den Brennstoffinput in kWh,
  • den Wirkungsgrad und die Energiemenge des erzeugten Stroms,
  • sowie die daraus resultierenden Emissionen für Strom und Wärme getrennt.

Die Emissionen werden anteilig als Scope 1 oder Scope 3 ausgewiesen – je nach Eigentumsverhältnis und Nutzung der Anlage.


Welche Aktivitäten können als freiwillige Zusatzbilanzierung aufgenommen werden?

Neben den verpflichtenden Kategorien können Hochschulen auch freiwillig zusätzliche Aktivitäten bilanzieren – z. B. Veranstaltungen, Wohnheime, Hochschulgastronomie oder Besucheremissionen. Diese Zusatzbilanzierungen sollten klar gekennzeichnet und getrennt ausgewiesen werden, da sie nicht in der verpflichtenden Kernbilanz enthalten sind.


Sie haben weitere Fragen, welche hier nicht aufgeführt sind? Gern können Sie uns kontaktieren.

Kontakt:

Prof. Dr. Manfred Sargl
Mail:  manfred.sargl@unibw.de